Unsere Mitgliedervorteile durch Kooperationspartner und die ab 2024 neu abgeschlossene Unfallversicherung.

Neu ab 01.01.2024: Unfallversicherung für alle Mitglieder

Der Hauptverein hat beim Badischen Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) eine Unfallversicherung für alle Mitglieder abgeschlossen. Diese tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft und ergänzt damit als zweite Säule die Haftpflichtversicherung (Helvetia Versicherung), die ebenfalls für alle Mitglieder und Funktionsträger im Verein gilt.
Versichert sind alle Mitglieder des Schwarzwaldvereins
nicht nur bei den Vereinsaktivitäten, sondern auch im privaten Bereich, sofern der Unfall bei einer Tätigkeit passiert, die mit den Zielen und Aktivitäten des Vereins zu tun hat. Der Sturz bei einer privaten Wanderung, auf einer Fahrradtour oder beim Skifahren wäre versichert; ein Unfall im Haushalt hingegen nicht. Insofern wäre es nicht ratsam, jetzt eine bereits bestehende Unfallversicherung zu kündigen. „Im Schadensfall muss jede Unfallversicherung leisten. Wer neben einer privaten Unfallversicherung nun auch noch über den Schwarzwaldverein abgesichert ist, erhält beispielsweise doppeltes Krankenhaustagegeld“ weiß Vizepräsident Martin Huber.